Ambulante Kuren in Bad Ems

Gute Nachrichten für unsere Gäste: die ambulante Kur ist zurück

Die ambulante Kur (ambulante Vorsorgemaßnahme nach §23 SGB V) ist durch eine Gesetzesänderung als Pflichtleistung der Krankenkassen zurück. 

Eine Ambulante Vorsorgekur soll Krankheiten verhüten, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist. Die Kur dient dazu, Schlimmeres zu verhindern und hilft dabei, wieder richtig gesund und fit zu werden.

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bei ambulanten Vorsorgeleistungen

  • volle Kostenübernahme der ärztlichen Behandlung

  • 90 % der Kurmittelkosten, d.h. Anwendungen, die der Kurarzt vor Ort verordnet

  • zu den übrigen Kosten, wie Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe gewähren manche Kassen einen Zuschuss (die Höhe dessen erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse)

© Maharishi Ayurveda Gesundheits- und Seminarzentrum Bad Ems GmbH

Dauer einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten

21 Tage (15 Behandlungstage)

Verlängerung aus medizinischer Sicht möglich, um das Vorsorgeziel zu erreichen

Inanspruchnahme: Bei Verschlechterung oder Neuerkrankung jedes Jahr, Regelfall alle 3 Jahre

Wichtig: Ambulante Maßnahmen von kürzerer Dauer und bei ausschließlicher Anwendung von Heilmitteln zur Fortsetzung der kurativen Versorgung sind keine ambulanten Vorsorgeleistungen im Sinne eines Kurarztvertrages

Indikation für eine ambulante Kur

  • Long-Covid/Post-Covid Erkrankungen

  • Herz-, Gefäß-, Kreislaufkrankheiten

  • Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane

  • Erkrankungen der Atemwege

  • Rheumatische Erkrankungen

So wird die ambulante Kur beantragt

Der Deutsche Heilbäderverband hat eine ausführliche Beschreibung parat, auf der Schritt für Schritt aufgeführt ist, wie eine Kur beantragt wird.

Badeärztin in Bad Ems

Dr. med. Hildegard Simons, Bahnhofsplatz 2, 56130 Bad Ems, Telefon 02603 3033